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Unser Angebot im Überblick:

 
  • Klasse B

    Was darf ich mit der Klasse B fahren?
    Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
    ( nicht mehr als acht Sitzplätze außer Fahrersitz )
    Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
    •  Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige
    Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die
    Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
    •  Mindestalter 18 Jahre

  • Klasse A direkt

    Was darf ich mit der Klasse A fahren?
    Krafträder ( Zweiräder auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm
    oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
    •  Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis
    •  Mindestalter 25 Jahre

  • Klasse A beschränkt

    Was darf ich mit der Klasse A (beschränkt) fahren?
    Krafträder ( Zweiräder auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm
    oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kw und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kw/h
    •  Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis
    •  Mindestalter 18 Jahre

  • Klasse A 1

    Was darf ich mit der Klasse A1 fahren?
    Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kw (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 
  • •  80 km/h (bbH) für 16-17 jährige
    •  unbegrenzt ab 18 Jahre
    •  Mindestalter 16 Jahre
  • Klasse M

Was darf ich mit der Klasse M fahren?
Zweirädrige Kleinkrafträder ( Zweiräder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm ) und Fahrräder mit Hilfsmotor ( Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm die hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale eines Fahrrades aufweisen )
•  Mindestalter 16 Jahre

  • Mofa     (ab 15J.)
  • Auffrischungsstunden
  • Umschreibung
  • Wiedererteilung
  • Automatik
  • Kraftstoffsparendes Fahren