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Unser Angebot
im Überblick:
- Klasse B
Was
darf ich mit der Klasse B fahren?
Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 3.500 kg
( nicht mehr als acht Sitzplätze außer Fahrersitz )
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt
werden.
• Anhänger über 750 kg
zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann
mitgeführt werden, wenn die zulässige
Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers die
Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
• Mindestalter 18 Jahre
- Klasse
A direkt
Was
darf ich mit der Klasse A fahren?
Krafträder ( Zweiräder auch mit Beiwagen ) mit einem
Hubraum von mehr als 50ccm
oder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
• Die Beschränkung entfällt zwei
Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis
• Mindestalter 25 Jahre
- Klasse
A beschränkt
Was
darf ich mit der Klasse A (beschränkt) fahren?
Krafträder ( Zweiräder auch mit Beiwagen ) mit einem
Hubraum von mehr als 50ccm
oder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf
eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kw und
einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16
kw/h
• Die Beschränkung entfällt zwei
Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis
• Mindestalter 18 Jahre
- Klasse
A 1
Was
darf ich mit der Klasse A1 fahren?
Krafträder mit einem
Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr
als 11kw (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
• 80 km/h
(bbH) für 16-17 jährige
• unbegrenzt
ab 18 Jahre
• Mindestalter 16 Jahre
Was darf ich mit der
Klasse M fahren?
Zweirädrige Kleinkrafträder ( Zweiräder mit
einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder
einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm ) und
Fahrräder mit Hilfsmotor ( Krafträder mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem
Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm die hinsichtlich der
Gebrauchsfähigkeit die Merkmale eines Fahrrades aufweisen )
• Mindestalter 16 Jahre
- Mofa
(ab 15J.)
- Auffrischungsstunden
- Umschreibung
- Wiedererteilung
- Automatik
- Kraftstoffsparendes Fahren
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